Montag, 2. Juni 2008

Betrachtungen zu dem anstehenden LAG-Termin zum Aktenzeichen 16 Sa 103/08.

Wieviel ist die Menschenwürde wert?
Vor dem Hintergrund, dass Mobbing Psychoterror für das Opfer bedeutet und somit regelmäßig
eine Verletzung des Art. 3 EMRK (Verbot von Folter und unangemessener Behandlung) darstellt und sich mit "Waffen aus dem psychoterroristischen Arsenal der ehemaligen STASI" deckt und damit neben den regelmäßig verursachten massiven psychosomatischen Verletzungsfolgen für die Opfer auch eine gravierende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, sollte sich das Schmerzensgeld auch im entsprechend hohen Bereich bewegen. Angemessen wären vorliegend mindestens € 100.000, wenn man die Rechtsprechung des OLG Hamburg vom 25.07.1996, Az: 3 U 60/93 zugrunde legt.

In diesem Falle war Prinzessin Caroline von Monaco ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 180.000,00 (rund € 90.000,00) zugesprochen worden. Durch drei Berichterstattungen in Illustrierten mit erfunden Inhalten, davon ein erfundenes Interview über Probleme des Privatlebens und der seelischen Verfassung mit Äußerungen der Klägerin, die diese nicht gesagt hat. Das Leid von Mobbingopfern dürfte regelmäßig mindestens so groß sein wie das in diesem Urteil geschilderte.

Deshalb ist die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbing mindestens in dieser Größenordnung zu werten.
Jörg Hensel

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